Sollte in der Gemeinde Reit im Winkl bzw. im Landkreis Traunstein zum Zeitpunkt der geplanten Anreise eine touristische Beherbergung aufgrund einer behördlichen Anordnung nicht zulässig sein, können Sie bis zu diesem Tag kostenfrei die gebuchte Ferienwohnung stornieren oder eine Umbuchung vornehmen.
Auch für den Fall, dass Sie sich aufgrund eines Reiseaufenthaltes in der Gemeinde Reit im Winkl bzw. im Landkreis Traunstein bei Ihrer Rückkehr in Ihren Wohnort in Quarantäne begeben müssten oder dass bereits eine Anreise zur Ferienwohnung aufgrund einer behördlichen Anordnung nicht möglich wäre, können Sie die gebuchte Ferienwohnung bis zum letzten Tag kostenfrei stornieren oder eine Umbuchung vornehmen.
Um zu verhindern, dass Sie wegen einer Corona‐Infizierung die Kosten für die gebuchte Ferienwohnung bezahlen müssen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung darf Ihnen eine Corona‐Infizierung jedoch noch nicht bekannt gewesen sein. Bitte beachten Sie, dass eine theoretische Gefahr (z.B. die Angst vor einer Ansteckung während der Reise) im Regelfall kein versichertes Ereignis darstellt, so dass möglicherweise anfallende Stornokosten nicht vom Versicherer übernommen werden. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens.